Wenn keine Vorsorge getroffen wurde und Sie aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit Ihre Dinge nicht mehr selbst regeln können, wird für Sie grundsätzlich vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Über eine Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die an Ihrer Stelle alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für Sie regelt. Dadurch kann ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden werden. In einer Patientenverfügung können Sie Handlungsanweisungen an Ärzte formulieren, welche Behandlung gewünscht wird für den Fall, dass Sie die Dinge nicht mehr selbst bestimmen können. Der Referent, Dr. Nikolaus Bardenhewer, Notar in Neuss, erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll sein können.
Anmeldung erforderlich bis 14.03.25
Kursnr.: 251-10302
Kosten: 0,00 €
Do. 20.03.2025, 18:00 - 19:30 Uhr
Kurs abgeschlossen
Volkshochschule Dormagen
Langemarkstraße 1 - 3
41539 Dormagen
Tel.: 02133/257-4179
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8.30 bis 14.00 Uhr
Donnerstag:
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